AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von GAY-YACHTING:

GAY-YACHTING stellt ausschließlich eine Internet Plattform zur Verfügung, die es den interessierten Mitfahrern ermöglicht auf den angebotenen Törns gegen eine Kostenpauschale dabei zu sein. 
GAY-YACHTING ist nur ein Möglichkeit, um Boots-Fahrgemeinschaften zu organisieren. GAY-YACHTING und alle Kunden von GAY-YACHTING können keine Haftungen bezüglich der Fahrt übernehmen.
Unabhängig von einer Kaution, die der Mitfahrer zur Sicherheit entrichten muss, ist Voraussetzung für das Mitfahren auf einem Törn bei GAY-YACHTING eine private Haftpflicht Versicherung, um Schäden an Boot und Mitfahren abzusichern. 
Die Registrierung & Anmeldung und das Mitfahren bei GAY-YACHTING ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich. Mit der Registrierung wird das Mindestalter bestätigt.
Die angegebenen Törn Mitfahr-Preise zwischen GAY-YACHTING und den Mitfahrern umschließt nur die Kosten für den Charter. Sonstige persönliche Kosten, sowie Anfahrt zur Marina sind separat zu zahlen.
GAY-YACHTING ist bemüht das in der Buchung angegebene Boot mit den angegeben Reisedaten fest zu buchen. Eine Garantie hierfür gibt es aber leider nicht. Der Bootstyp bzw. die Reisedaten können bis 8 Wochen vor Reiseantritt variieren aufgrund von Umständen die durch den Vercharterer und die Anmietung der Yachten durch GAY-YACHTING entstehen können.
Die definitive Zusage zum Termin des Törns erfolgt nach Eingang der Mindestanzahl der Teilnehmer. Mindest Teilnehmer Zahl für die Durchführung des Törns steht jeweils in der Ausschreibung.

GAY-YACHTING gibt selbstverständlich keinerlei persönliche Daten (Adressen, E-Mails, Telefonnummern) ohne deine explizite Erlaubnis an Dritte weiter. Für Schäden, die der Teilnehmer sich selbst und/oder anderen TeilnehmerInnen und Dingen zufüge haftet er/sie selbst.

Versicherungen:
Die Yacht ist durch den Vercharterer - nicht durch GAY-YACHTING - versichert, ebenso gegen Haftpflichtansprüche Dritter. Der Selbstbehalt pro Schadensfall ist in Höhe der Kaution festgelegt und ist bei Fahrtantritt in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird nach Beendigung der Fahrt bar zurück erstattet.
Ein Boot unbeschadet zu führen hängt von der gesamten Mannschaft ab. Deshalb gibt es vom Skipper eine Sicherheitseinweisung bei Fahrt Antritt. Gerade bei An-und Ablege Manövern, sowie bei Schleusen können bei Unkonzentriertheit und Unachtsamkeit der Mannschaft Schäden am Rumpf oder der Steuerung entstehen. Es gilt also äußerste Sorgfallspflicht und Achtsamkeit bei diesen Manövern. Bei möglichen Havarien haftet die gesamte Mannschaft für die Schäden bis zur Höhe der hinterlegten Kaution.
Es besteht auch kein Versicherungsschutz bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Dann wird die Kaution einbehalten.
Die persönliche Haftung jedes Mitfahrers ist hiermit jedoch nicht abgedeckt. Wir empfehlen daher eine private Haftpflicht-Versicherung.
Außerdem hat jeder Mitfahrer natürlich die Möglichkeit eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen. Hier können die Tarife z.B. bei check24 verglichen werden.

Sonstiges:
Der Mitfahrer wird die Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft behandeln und handhaben. Dazu gehört auch die Rückgabe der Yacht in ordentlichem und innen und außen gereinigten Zustand. An Bord sollten Bordschuhe oder weiche Turnschuhe, möglichst ohne schwarze Sohlen getragen werden. FlipFlops sind aus Sicherheitsgründen nicht geeignet.
Sofern innerhalb des Internet Angebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt; es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, außer behördlichen sowie Vorgaben des Vercharterers. Die Daten dienen lediglich zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

Wünscht der Mitfahrer nach Vertragsschluss eine Terminverschiebung, so kann dies nur nach den Dispositionsmöglichkeiten von GAY-YACHTING erfolgen.

Zahlungen:
Da GAY-YACHTING Boote beim Vercharterer erst nach einer definitiven Mitfahrer-Buchung und Mindest Teilnehmer Zahl fest mietet, diese dann auch bezahlen muss ohne Rücktrittsmöglichkeit, ist für die Mitfahrer eine Vorauskasse von 100% des Mitfahrer Preises nötig. Zu Beginn der Reise auf der Yacht ist die vereinbarte Kaution zur Hinterlegung fällig. Bei nicht vollständiger Zahlung kann GAY-YACHTING vom Vertrag zurücktreten.

Rücktritt & Stornierung:
Ein Rücktritt und eine Stornierung der Buchung bei GAY-YACHTING ist grundsätzlich nicht möglich, da GAY-YACHTING nach Buchung die Yachten beim Vercharterer fest bucht und auch hier kein Rückgaberecht hat.

Im Falle einer Stornierung durch den Mitfahrer, die schriftlich zu erklären ist, kann GAY-YACHTING angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und aus anderweitiger Verwendung des Mietgegenstandes sich ergebenden Einnahmen berücksichtigt. Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach der Nutzungsgebühr.
In der Regel belaufen sich die Kosten auf 100% der vollständigen Teilnahmegebühren, da GAY-YACHTING die volle Charter Gebühr begleichen muss auch bei Nichtnutzung der Yacht.
GAY-YACHTING bemüht sich aber ggf. um anderweitige Vermietung der Yacht. Die dadurch erzielten Erlöse werden dem Mitfahrer schadensmindernd angerechnet. Der Kunde hat jederzeit das Recht, einen geringeren als den pauschal berechneten Ersatzanspruch nachzuweisen.
Hinweis: Auch bei vollständiger anderweitiger Vermietung verbleibt ein Schaden in Höhe von ca. 20% der Mitfahrgebühr.
Wird der Vertrag nicht storniert, schuldet der Mitfahrer die vereinbarte Gebühr, gleich ob er die Yacht nutzt oder nicht.
GAY-YACHTING beauftragt den Eigner und verpflichtet sich, für die Yacht eine Haftpflichtversicherung sowie eine Wassersportkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Bei Anreise ist eine Kaution für die Selbstbeteiligung zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution wird im Mitfahr-Vertrag benannt.

Sollte während des Törns ein Schaden am Boot durch einen Mitfahrer entstehen, wird die Kaution hierfür einbehalten. Um den Törn fortzusetzen, muss eine neue Kaution hinterlegt werden. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Hinweis: Die Kaskoversicherung deckt nicht jedes Risiko, insbesondere keine Betriebsschäden. Die Versicherung ersetzt insbesondere keine grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Persönliche Effekten sind nicht versichert.
Die Haftung des Mitfahrers richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Der Mitfahrer ist nur insoweit von einer etwaigen Verpflichtung zum Schadensersatz freigestellt, als die Versicherung den Schaden ersetzt.
Die Haftung des Eigners und GAY-YACHTING für einfach fahrlässig herbeigeführte Sachschäden ist ausgeschlossen.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung Deutschen Rechts. Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand Hamburg.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so wird die ungültige Regelung durch eine Bestimmung ersetzt, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten gerecht wird und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
Mündliche Abmachungen sind ungültig: Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigners gültig.

GAY-YACHTING  Januar 2020       www.gay-yachting.com